2022-03-25

HILFE FÜR LESBISCHE, SCHWULE, BISEXUELLE, TRANSSEXUELLE, TRANSGENDER, INTERSEXUELLE UND QUEERE GEFLÜCHTETE VERBESSERN



BESCHLUSS VOM 22. DEZEMBER 2015

Die Grüne Jugend Thüringen fordert:

Helfer*innen und Personal in den Geflüchtetenunterkünften sollen in den Bereichen Mediation sowie Konflikt- und Gewaltprävention geschult werden.

Wir fordern ein Mentor*innenprogramm, welches das Migrationsministerium gemeinsam mit Akteur*innen der lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queer- Community Thüringen aber auch nach Möglichkeit mit dem neugegründeten Netzwerk “Rainbow Refugees” plant und organisiert.

Bestandteil dieses Mentor*innenprogramms soll die Betreuung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgendern, intersexuellen und queeren Geflüchteten durch Menschen, die entweder selbst lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell oder queer sind bzw. Menschen, die einen sensiblen Zugang zu dieser Community haben.

Mentor*innen haben eine beratende und unterstützende Wirkung. So können sie den Spracherwerb fördern, bei der Bewältigung des Alltags sowie Wohnungssuche helfen und somit die Integration erleichtern.

Wir fordern Beratungs- und Informationsangebote in Geflüchtetenunterkünften, die lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Geflüchteten bei Problemen weiterhelfen können, aber auch klar machen, dass ihnen keine strafrechtliche Verfolgung droht.

Wir fordern, dass lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Geflüchtete ihren Fluchtgrund nicht zu Beginn eines Asylverfahrens nennen müssen. Es ist für Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität bzw. Geschlechtsidentität Diskriminierung erlebt haben, fast unmöglich in einem fremden Land und vor fremden Leuten in einer Behörde ihre sexuelle Identität bzw. Geschlechtsidentität offen zu legen. Deswegen ist es sinnvoll, dass die Fluchtursache später genannt werden kann.Wir fordern weiterhin, dass die Herkunftsstaaten (sogenannte sichere Herkunftsstaaten sind hier mitinbegriffen) den Asylgrund von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgendern, intersexuellen und queeren Geflüchteten durch die deutschen Behörden nicht mehr erfahren. Denn bei einem negativen Ausgang des Asylverfahrens und der darauffolgenden Abschiebung oder freiwilligen Zurückführung, erwartet lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Geflüchtete oft ernsthafte Repressionen.



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