Stand: 17. November 2024
§ 1 Grundsatz
(1) Der Landesvorstand leitet die Arbeit des Landesverbandes im Sinne des Selbstverständnisses der GRÜNEN JUGEND Thüringen auf der Grundlage von Beschlüssen der Landesmitgliederversammlungen und im Rahmen der in der Satzung des Landesverbandes übertragenen Aufgaben.
(2) Der Landesvorstand führt den Landesverband in gemeinschaftlicher Verantwortung.
(3) Die Verteilung von Zuständigkeiten befreit kein Mitglied des Vorstandes von der gemeinschaftlichen Verantwortung für die Vorstandsarbeit. Jedes Vorstandsmitglied ist gehalten, die anderen Vorstandsmitglieder über wichtige Vorgänge so zu informieren, dass jedes Vorstandsmitglied seine Auffassung zu wichtigen Vorgängen rechtzeitig zur Geltung bringen kann.
§ 2 Sitzung
(1) Der Landesvorstand tagt grundsätzlich mindestens zweiwöchentlich. Die Sitzungen finden in Präsenz oder digital statt. Ausnahmen sind z. B. Pausen, die in der Jahresplanung eingeplant wurden.
(2) Landesvorstandssitzungen sind grundsätzlich mitgliederöffentlich. Nicht-Mitglieder können zugelassen werden, sofern kein Landesvorstandsmitglied widerspricht.
(3) Die Sitzungsleitung von den Landesvorstandssitzungen rotiert unter den Landesvorstandsmitgliedern.
(4) Der Vorstand kann durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit für einzelne Tagesordnungspunkte die Mitgliederöffentlichkeit ausschließen.
§ 3 Tagesordnung
(1) Jedes Mitglied des Vorstandes ist berechtigt, Beratungspunkte und Beschlussvorlagen in die Vorstandssitzung einzubringen.
(2) Für die Sammlung von Inhalten und die Erstellung der Tagesordnung ist der*die politische Geschäftsführer*in zuständig. Eine Vertretung durch ein anderes Vorstandsmitglied ist möglich.
(3) Die vorläufige Tagesordnung wird in der Regel zwei Tage vor jeder Sitzung den
Mitgliedern des Landesvorstands zugänglich gemacht.
(4) Die Tagesordnung wird am Anfang jeder Sitzung nach § 2 beschlossen.
§ 4 Protokoll
(1) Von der Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, welches im Nachgang an die Sitzung den Mitgliedern grundsätzlich innerhalb einer Woche zugänglich gemacht wird.
(2) Ein Protokoll wird in der Grünen Wolke archiviert.
(3) Der Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 2 Abs. 4 sowie die Nummern der betreffenden Tagesordnungspunkte werden im Protokoll vermerkt. Das Protokoll zu den nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkten wird den Landesvorstandsmitgliedern zugeleitet und in einem separaten Ordner der Grünen Wolke archiviert. Dieser ist nur für Landesvorstandsmitglieder zugänglich.
§ 5 Beschlussfassung
(1) Der Landesvorstand beschließt in der Regel in Sitzungen nach § 2.
(2) Der Landesvorstand kann per Umlaufbeschluss (via Email oder Messenger) in Ausnahmefällen Beschlüsse fassen. Diese sollten in der folgenden Landesvorstandssitzung ins Protokoll aufgenommen werden.
(3) Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
(4) Ein Beschluss kann nur zustande kommen, wenn alle Mitglieder über alle verfügbaren Informationen verfügen.
(5) Der Landesvorstand beschließt in Sitzungen mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder im Landesvorstand und per Umlaufbeschluss mit absoluter Mehrheit aller Mitglieder im Landesvorstand.
(6) Anwesende Mitglieder der Grünen Jugend Thüringen haben grundsätzlich Rederecht.
(7) Ein Beschluss des Landesvorstands kann zurückgeholt werden, das bedarf dann einer absoluten Mehrheit der Mitglieder des Landesvorstands.
§ 6 Öffentlichkeitsarbeit
(1) Erklärungen für den Landesverband können alle Landesvorstandsmitglieder abgeben. Dies ist mit den Sprecher*innen abzusprechen.
(2) Die Veröffentlichung einer Pressemitteilung oder -information, die auf der Beschlusslage der GRÜNEN JUGEND Thüringen beruht, erfolgt nach Zustimmung des Sprecher*innenteams. Pressemitteilungen werden vor der Publikation allen Mitgliedern des Landesvorstandes zur Kenntnis zugeschickt. Bei Widerspruch von mindestens einem Mitglied bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses.
(3) Bei Pressemitteilungen, für deren Inhalt es noch keine Beschlusslage der GRÜNEN JUGEND Thüringen gibt, bedarf es der Zustimmung von 3/4 der Mitglieder des Landesvorstandes.
(4) Tagesaktuelle sowie dringliche Pressemitteilungen können allein vom Sprecher*innenteam veröffentlicht werden. Sie werden dem Landesvorstand zur Kenntnis vorgelegt.
(5) Veröffentlichungen können beinhalten: das Verschicken der Pressemitteilung oder -information an die Presse, Mitglieder und die Veröffentlichung auf der Homepage der GRÜNEN JUGEND Thüringen sowie Social Media Arbeit.
§ 7 Beauftragung
(1) Der Landesvorstand kann andere Mitglieder beauftragen, Aufgaben zu erledigen.
(2) Sollten für die Beauftragung Logindaten benötigt werden, werden diese vom Landesvorstand zur Verfügung gestellt. Nach der Beendigung der Beauftragung durch den Landesvorstand werden die Passwörter durch den Landesvorstand geändert.
(3) Beauftragte Personen haben eine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Landesvorstand.
(4) Beauftragte Personen werden durch ein Mitglied des Landesvorstands unterstützt.
§ 8 Miteinbeziehen von Ortsgruppen und betroffenen Personen
(1) Wenn der Landesvorstand eine Aktion plant, die in dem Gebiet einer Ortsgruppe liegt, muss der Landesvorstand die Ortsgruppe über die Aktion informieren und diese, falls von der Ortsgruppe gewünscht, in die Planungen mit einbeziehen.
(2) Bei Projekten und Aufgaben, die bestimmte Personengruppen innerhalb des Landesverbandes maßgeblich betreffen, beispielsweise bei Abbau von Diskriminierungen, werden diese nach Möglichkeit beteiligt und auf dem aktuellen Stand gehalten.
§ 9 Passwörter
(1) Die Passwörter der Passwortliste werden mindestens einmal im Jahr zur Wahl des Landesvorstandes geändert.
(2) Die neu gewählten Passwörter sollen möglichst sicher sein.
§ 10 Inkrafttreten, Änderung der Geschäftsordnung
(1) Die Geschäftsordnung tritt am 17.11.2024 in Kraft. Änderungen treten direkt nach der Beschlussfassung in Kraft.
(2) Die Geschäftsordnung kann nur mit 3/4-Mehrheit der Mitglieder des Landesvorstandes der GJ Thüringen geändert werden.