Grüne Jugend Thüringen
Finanzordnung
§ 1 Grundsätze
- Der*die Landesschatzmeister*in verwaltet die Finanzen.
- Verfügungsberechtigt über die Konten des Landesverbandes sind die*der Landesschatzmeister*in und die*der stellvertretende*r Schatzmeister*in.
- Alle finanzrelevanten Veranstaltungen sind von der*dem Schatzmeister*in zu genehmigen. Hierzu ist ein Kostenvoranschlagvorzulegen.
- Erstattungen werden grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag der erstattungsberechtigten Person und gegen Einreichung der/des entsprechenden Originalbelege/s bei der*dem Schatzmeister*in durchgeführt.
- Kann die*der Erstattungsberechtigte keinen Originalbeleg vorlegen, entscheidet die*der Schatzmeister*in aufgrund der vorgelegten Ersatzbelege, ob eine Erstattung durchgeführt wird.
- Für die Erstattung von Kosten für Drucksachen muss dem Antrag ein Belegexemplar beigefügt werden.
- Anträge auf Erstattungen entstandener Kosten sind grundsätzlich bis spätestens sechs Wochen (Poststempel) nach dem Zeitpunkt zu dem die Kosten entstanden sind bei der*dem Schatzmeister*in einzureichen.
- Über die Bewilligung von Finanzanträgen oder über Ausnahmen von in dieser Erstattungsordnung getroffenen Regelung entscheidet bei einer Summe von
- bis 250,- € die*der Schatzmeister*in oder die*der stellvertretende*r Schatzmeister*in
- bis 4.000,- € der Landesvorstand
- ab 4.000,- € die Landesmitgliederversammlung oder eine Urabstimmung nach §7 der Satzung
§ 2 Anspruchsberechtigte:
- Anspruchsberechtigt sind:
alle Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Thüringen, Referent*innen, Dolmetscher*innen und Gäste:- Referenten*innen, Dolmetscher*innen und geladene Gäste, die nicht Mitglied der GRÜNEN JUGEND Thüringen sind, können grundsätzlich alle entstandenen Kosten erstattet bekommen. Die*der Schatzmeister*in entscheidet im Einzelfall im Rahmen des beschlossenen Finanzrahmens.
- Geladene Gäste, die Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Bundesverband und/oder eines anderen Landesverbandes der GRÜNEN JUGEND sind, bekommen entstandene Kosten im Rahmen der Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Thüringen erstattet.
§ 3 Erstattung von Kosten:
- Fahrt- und Reisekosten:
- Fahrt- und Reisekosten werden für alle Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Thüringen und für weitere bildungspolitische Veranstaltungen erstattet.
- Fahrtkosten bzw. Reisekosten erhalten alle Anspruchsberechtigten zwischen Wohn- und Veranstaltungsort. Fahrten, die nicht am Wohnort beginnen oder enden, sind zu begründen.
- Es ist das zweckmäßigste und günstigste Angebot zu nutzen.
- Zugkosten im Fernverkehr werden grundsätzlich zu mindestens 50 %des entstandenen Fahrpreises erstattet. Die*der Schatzmeister*in kann über eine Erstattung der Fahrtkosten, innerhalb des Finanzrahmens, bis zu 100% der entstandenen Kosten entscheiden, wenn die Großkundennummer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sparangebote oder sonstige Vergünstigungen genutzt wurden.
- Kosten für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs am Veranstaltungsort werden voll erstattet.
- Taxikosten oder entstandene Fahrtkostenbei Selbstfahrer*innen werden nur erstattet, wenn die Fahrt nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden kann oder dies unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit ist zu begründen. Die*der Schatzmeister*in entscheidet im Einzelfall über die Zumutbarkeit. Bei Autofahrten werden pro gefahrenen Kilometer0,20 € erstattet.
- Übernachtungsaufwendungen und Verpflegung:
- Die Erstattung von Übernachtungskosten wird grundsätzlich nur nach Jugendherbergsniveau geleistet. Über Ausnahmen entscheidet die*der Schatzmeister*in.
- Verpflegung wird grundsätzlich nach den Beschlüssen und Richtlinien der GRÜNEN JUGEND Thüringen erstattet, sofern keine bereitgestellt wird.
- Zusätzlich ist für die Übernahme von Verpflegungskosten für Ortsgruppenversammlungen eine Teilnehmer*innen-Liste einzureichen.
- Honorare
- Der Landesvorstand kann Honorarverträge im Rahmen des von der Landesmitgliederversammlung beschlossenen Finanzrahmens mit jeder Person abschließen. Honorarverträge mit Mitgliedern des Landesvorstandes bedürfen der Zustimmung der Landesmitgliederversammlung.
- Telefonkosten
- Auf Antrag können die Mitglieder des Landesvorstandes für jeden Monat eine Telefonkostenpauschale in Höhe von 15,-€, für die Teilnahme an Telefonkonferenzen erstattet bekommen. Als Nachweis für die Entstehung von Kosten reicht die Teilnahme an einer Telefonkonferenz.
- Kinderbetreuung
- Um jungen Eltern die Teilnahme an Veranstaltungen des Landesverbands zu ermöglichen, können Kosten für Kinderbetreuung während des Zeitraums der Veranstaltung erstattet werden.
§ 4 Haushalt des Landesverbandes
- Die*der Landesschatzmeister*in stellt für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan auf, der von der Landesmitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.
- Haushaltsjahr (Rechnungsjahr) ist das Kalenderjahr.
- Der Haushaltsplan muss mindestens enthalten:
- Einnahmen
- Mitgliedsbeiträge
- Teilnahmebeiträge
- Spenden
- Institutionelle Förderung
- Ausgaben
- Personal
- Sachliche Verwaltung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Veranstaltungen
- Einnahmen
§ 5 Mitgliedsbeiträge
- Höhe der Mitgliedsbeiträge:
- Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag teilt sich in einen Bundesverbandsanteil und einen Landesverbandsanteil auf. Der Landesverbandsanteil des Mitgliedsbeitrages beträgt 12,-€ pro Mitglied und Jahr. Der Bundesverbandsanteil ist in § 2 (1) der Finanzordnung des Bundesverbandes geregelt.
- Beitragsabführung der Mitglieder:
- Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Thüringen ist zur regelmäßigen Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
- Grundsätzlich ist die Beitragsabführung im ersten Jahr der Mitgliedschaft nicht verpflichtend (Schnuppermitgliedschaft).
- Jedes Mitglied kann auf formlosen Antrag an den Landesvorstand mit schriftlicher Begründung teilweise oder vollständig von der Beitragsabführung befreit werden. Die*der Schatzmeister*in gibt eine Empfehlung über die Annahme bzw. Ablehnung des Antrags ab.
- Die Beiträge von Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND Thüringen, die gleichzeitig Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen sind, sind im Mitgliedsbeitrag für die Partei enthalten.
- GRÜNE JUGEND Thüringen Mitglieder, die nur in der GRÜNEN JUGEND Thüringen, nicht aber im GRÜNE JUGEND Bundesverband Mitglied sind, entrichten nur den Landesverbandsanteil.
- Die Mitgliedsrechte ruhen, wenn der Beitrag nach Ablauf des zu zahlenden Jahres und weitere 3 Monaten nicht abgeführt worden ist.
- Die Mitgliedschaft endet, wenn der Beitrag nach Ablauf des zu zahlenden Jahres und weitere 12 Monaten nicht abgeführt worden ist.
§ 6 Kassenprüfung und Rechenschaftsbericht
- Eine ausführliche Prüfung der Finanzangelegenheiten findet mindestens einmal im Jahr statt.
- Auf der zweiten ordentliche Landesmitgliederversammlung eines Jahreslegt die*der Landesschatzmeister*in Rechenschaft für das letzte abgeschlossene Haushaltsjahr ab.
- Mit der Entlastung übernehmen die Mitglieder die Verantwortung für die Finanzangelegenheiten des abgeschlossenen Geschäftsjahres.
- Wahl der Rechnungsprüfer*innen:
- Die erste ordentliche Landesmitgliederversammlung eines Jahres wählt zwei Rechnungsprüfer*innen. Darunter sollte mindestens eine FIT*-Person sein.
- Die Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht Mitglied des Landesvorstandes sein
- Aufgaben der Rechnungsprüfer*innen:
- Die Rechnungsprüfer*innen haben die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Angemessenheit der Ausgaben und die Übereinstimmung der Ausgaben mit den Beschlüssen zu prüfen.
- Die Rechnungsprüfer*innen berichten auf der zweiten Landesmitgliederversammlung schriftlich sowie mündlich, stellen den Antrag auf Entlastung des Landesvorstandes in Finanzangelegenheiten und geben eine Empfehlung über die Entlastung des Landesvorstandes ab.
§ 7 Ortsgruppen
- Der Landesverband der GRÜNEN JUGEND Thüringen ist verpflichtet, seine Ortsgruppen entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zu unterstützen.
- Ortsgruppen können eine Erstattung von Kosten durch Einreichen von Rechnungen im Original bei der*dem Landesschatzmeister*in durch das entsprechenden Formulare beantragen. Hierbei gelten die Voraussetzungen nach §1 der Finanzordnung.
§ 8 Landesfinanztreff
- Der Landesfinanztreff tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
- Die*der Schatzmeister*in beruft die Versammlung mit einer Frist von 3 Wochen ein.
- Der Landesfinanztreff berät die*den Landesschatzmeister*in in Fragen der Finanzen.
- Teilnehmen können alle Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Thüringen.
- Insbesondere soll bei dem Treffen auf folgende Themen eingegangen werden:
- Bericht über aktuelle Finanzlage/Haushaltssituation
- Planung Haushalt für nächstes Wirtschaftsjahr
- Probleme und Fragen zu Finanzangelegenheiten
§ 9 Schlussbestimmung
Diese Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Thüringen tritt am Tag ihrer letzten Änderung bei der Landesmitgliederversammlung am 06. November in Hütten in Kraft. Sie kann nur mit 2/3 Mehrheit der Landesmitgliederversammlung geändert werden.