2023-05-22

Festlegung der Zuordnungsgrundlagen für Kreisverbände



Mitglieder der Grünen Jugend Thüringen (GJTh) dürfen frei entscheiden in welchen
Kreisverband (KV) sie zugeordnet werden. Gibt das Mitglied nicht an in welchen
Kreisverband es zugeordnet werden möchte, so entscheidet der angegebene Wohnort
über die Zuteilung des Kreisverbands.

  • Mitglieder aus den Landkreisen Greiz und Altenburgerland sowie der
    kreisfreien Stadt Gera, werden dem KV Gera zugeteilt.
  • Mitglieder aus dem Landkreis Saale-Holzland-Kreis und der kreisfreien
    Stadt Jena werden dem KV Jena zugeteilt.
  • Mitglieder aus den Landkreisen Saale-Orla-Kreis und Saale-Rudolstadt
    werden dem KV Saale-Orla zugeteilt.
  • Mitglieder aus dem Landkreis Weimarer Land und der kreisfreien Stadt
    Weimar werden dem KV Weimar/er Land zugeteilt.
  • Mitglieder aus den Landkreisen Wartburgkreis, Eichsfeld, Unstrut-Hainich-
    Kreis undGotha werden dem KV Gotha zugeteilt.
  • Mitglieder aus dem Landkreisen , Nordhausen, Kyffhäuserkreis, , Sömmerda,
    Ilm-Kreis, Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg sowie den
    kreisfreien Städten Suhl und Erfurt werden dem KV Erfurt zugeteilt.

Erfolgt eine Gründung eines neuen Kreisverbands innerhalb der Grünen Jugend
Thüringen, so wird der Kreis oder die kreisfreie Stadt der Gründung automatisch
als Zuordnungsgrundlage für den Kreisverband verwendet. Über eine
weitreichendere Zuordnung entscheidet die Landesmitgliederversammlung.



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