2022-03-25

Radverkehr



BESCHLUSS VOM 22. NOVEMBER 2011

Helmpflicht ?

Wir wollen einen erheblichen Zuwachs an Radverkehr. Es sind Schritte zum Schutz von Radfahrer*innen zu ergreifen, wie zum Beispiel Tempolimit 30 in Innenstädten, sinnvolle Radstreifen statt gefärlicher Radwege. Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung betonen wir die Schutzwirkung von Fahrradhelmen, insbesondere für die jüngsten Verkehrsteilnehmer*innen. Vorbildwirkung und Erziehung zu einer aufmerksamen und sicheren Teilnahme am Straßenverkehr können durch Eltern und schulische Verkehrserziehung erwirkt werden.

Radwegbenutzungspflicht abschaffen

Wir sind gegen die Anordnung einer Benutzungspflicht von Radwegen. Radwege sollen lediglich dort als ergänzendes Angebot zum regulären Fahren auf der Straße geschaffen werden, wo ein straßenbegleitender Radfahrstreifen nicht möglich ist. Bestehende Radwege weisen viel zu oft eine unzureichende Gestaltung auf.

Ausbau von Radstreifen

Wir wollen, dass Radfahrer*innen gleichberechtigt am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und somit auch den Umgang mit diesem von allen Seiten erlernt oder wieder erlernt wird. Wir lehnen Radwege nicht komplett ab, da es auch ältere und unsichere Menschen auf Fahrrädern gibt. Wir wollen aber barrierefreie, kantenfreie Wege, die Teil der normalen Fahrspur sind. Außerdem sind diese Streifen breiter als, die jetzigen „Radwege“ anzulegen, damit Überholmanöver ungehindert möglich sind. Eine Trennung von Fußgänger_innen und Radfahrer_innen erfolgt dadurch und sorgt für mehr Sicherheit für beide Parteien.

Keine Verbote in Fußgängerzonen

Wir sind der Meinung, dass sich Radfahrer*innen auch in Fußgänger*innenzonen fahrend voranbewegen können. Hier haben sie nicht unbedingt die Rechte auf ein flüssiges fahren und verhalten sich defensiv und vorsichtig. Auch hier setzen wir auf Selbstregulierung und ein gutes Miteinander der beiden Parteien.



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