2022-03-25

WIND IM WALD



BESCHLUSS VOM 4. JULI 2015

Wir, die GJ Thüringen, unterstützen die Ausweitung der Windenergienutzung von derzeit rund 0,3 Prozent auf 1 Prozent der Fläche Thüringens und erkennen an, dass zur Erreichung dieses Ziels die Ausweisung von Waldflächen für Windkraftanlagen notwendig ist. Ohne Windkraftanlagen im Wald ist die Zielsetzung nicht erreichbar.
Wir fordern, dass, neben den für Freiflächen geltenden Ausschlusskriterien, für Waldflächen weitere Ausschlusskriterien bei der Prüfung über die Zulässigkeit von Windkraftanlagen hinzutreten müssen. Als weitere Ausschlusskriterien fordern wird, dass Windkraftanlagen im Wald nur mit einer Pufferzone von mindestens 500 Metern zu Naturschutzgebieten, Naturparks, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete I und II sowie Fließ- und Standgewässern, inklusive der Überschwemmungsgebiete errichtet werden dürfen.



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