Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Landesvorstandes (Stand: 03.  Januar 2022)

§1 Grundsatz
1) Der Landesvorstand leitet die Arbeit des Landesverbandes im Sinne des Selbstverständnisses der GRÜNEN JUGEND Thüringen auf der Grundlage von Beschlüssen der Landesmitgliederversammlungen und im Rahmen der in der Satzung des Landesverbandes übertragenen Aufgaben.

2) Der Landesvorstand führt den Landesverband in gemeinschaftlicher Verantwortung.

3) Die Verteilung von Zuständigkeiten befreit kein Mitglied des Vorstandes von der gemeinschaftlichen Verantwortung für die Vorstandsarbeit. Jedes Vorstandsmitglied ist gehalten, die anderen Vorstandsmitglieder über wichtige Vorgänge so zu informieren, dass jedes Vorstandsmitglied seine Auffassung zu wichtigen Vorgängen rechtzeitig zur Geltung bringen kann.

§2 Sitzung
1) Der Landesvorstand tagt mindestens zweiwöchentlich analog oder digital. Abweichungen von dieser Regelung sind zulässig.

2) Landesvorstandssitzungen sind grundsätzlich mitgliederöffentlich. Gäste können zugelassen werden.

3) Die Sitzungsleitung bei den Landesvorstandssitzungen rotiert.

4) Der Vorstand kann durch einen einfachen mehrheitlichen Beschluss für einzelne Tagesordnungspunkte die Mitgliederöffentlichkeit ausschließen.

§3 Tagesordnung
1) Jedes Mitglied des Vorstandes ist berechtigt, Beratungspunkte und Beschlussvorlagen in die Vorstandssitzung einzubringen.

2) Für die Sammlung von Inhalten und die Erstellung der Tagesordnung ist der*die politische Geschäftsführer*in zuständig.

3) Die vorläufige Tagesordnung wird vor jeder Sitzung den Mitgliedern des Landesvorstands zugänglich gemacht.

4) Die Tagesordnung wird am Anfang jeder Sitzung nach §2 beschlossen.

§4 Protokoll
1) Von der Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, welches im Nachgang an die Sitzung den Mitgliedern zugänglich gemacht wird.

2) Ein Protokoll wird in der Grünen Wolke archiviert.

§5 Beschlussfassung
1) Der Landesvorstand beschließt in der Regel in Sitzungen nach §2.

2) Der Landesvorstand kann per Umlaufbeschluss (via Email oder Messenger) Beschlüsse fassen.

3) Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

4) Ein Beschluss kann nur zustande kommen, wenn alle Mitglieder über alle diesbezüglichen Informationen verfügen.

5) Der Landesvorstand beschließt in Sitzungen mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder im Landesvorstand und per Umlaufbeschluss mit absoluter Mehrheit aller Mitglieder im Landesvorstand.

6) Der Landesvorstand berücksichtigt bei Beschlussfassung Meinungen, die von Mitgliedern des Landesverbandes geäußert wurden.

7) Ein Beschluss des Landesvorstands kann zurückgeholt werden, das bedarf dann einer absoluten Mehrheit der Mitglieder des Landesvorstands.

§6 Öffentlichkeitsarbeit
1) Erklärungen für den Landesverband können alle Landesvorstandsmitglieder abgeben.

2) Die Veröffentlichung einer Pressemitteilung oder -information, die auf der Beschlusslage der GRÜNEN JUGEND Thüringen beruht, erfolgt nach Zustimmung des Sprecher*innenteams. Pressemitteilungen werden vor der Publikation allen Mitgliedern des Landesvorstandes zur Kenntnis zugeschickt. Bei Widerspruch von mindestens einem Mitglied bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses.

3) Bei Pressemitteilungen, für deren Inhalt es noch keine Beschlusslage der GRÜNEN JUGEND Thüringen gibt, bedarf es der Zustimmung von ¾ der Mitglieder des Landesvorstandes.

4) Tagesaktuelle sowie dringliche Pressemitteilungen könnenallein vom Sprecher*innenteam veröffentlicht werden.

5) Veröffentlichungen können beinhalten: das Verschicken der PM an die Presse, Mitglieder und die Veröffentlichung auf der Homepage der GRÜNEN JUGEND Thüringen sowie Social Media Arbeit.

§7 Beauftragung
1) Der Landesvorstand kann andere Mitglieder beauftragen, Aufgaben zu erledigen.

2) Sollten für die Beauftragung Logindaten benötigt werden, werden diese vom Landesvorstand zur Verfügung gestellt. Nach der Beendigung der Beauftragung durch den Landesvorstand werden die Passwörter durch den Landesvorstand geändert.

3) Beauftragte Personen haben eine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Landesvorstand.

§8 Miteinbeziehen von Ortsgruppen
1) Wenn der Landesvorstand eine Aktion plant, die in dem Gebiet einer Ortsgruppe liegt, muss der Landesvorstand die Ortsgruppe über die Aktion informieren und diese, falls von der Ortsgruppe gewünscht, in die Planungen mit einbeziehen.

§9 Passwörter
1) Die Passwörter der Passwortliste werden mindestens einmal im Jahr zum Wechsel des Kalenderjahres geändert.

2) Die neu gewählten Passwörter sollen möglichst sicher sein.

§10 Beratende Mitglieder im Landesvorstand
1) Der Landesvorstand kann interessierte und engagierte Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Thüringen zu Beratenden Mitgliedern ernennen. Diese müssen mit einer ¾-Mehrheit vom Landesvorstand gewählt werden und sind nur für die Amtsperiode des Landesvorstandes gewählt.

2) Beratende Mitglieder dürfen die Protokollführung und die Sitzungsleitung in einer Landesvorstandvorstandssitzung übernehmen. Außerdem können sie innerhalb ihrer Tätigkeit als Beratendes Mitglied Projekte, in Absprache mit dem Landesvorstand, umsetzen.

§11 Änderung der Geschäftsordnung
1) Die Geschäftsordnung kann nach Inkrafttreten nur mir ¾-Mehrheit der Mitglieder des Landesvorstandes der GJ Thüringen geändert werden.

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