2022-03-25

HALTUNGSBEDINGUNGEN KENNTLICH MACHEN



BESCHLUSS VOM 2. APRIL 2016

Ähnlich wie mit der Angabe von Zusatzstoffen sollen künftig auch die Herkunft sowie die Haltung der Tiere, deren Produkte für die angebotenen Gerichte verarbeitet wurde, für den*die Verbraucher*in kenntlich gemacht werden. Das gilt insbesondere für gastronomische Einrichtungen jeder Art im Freistaat Thüringen.



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