2023-05-22

Beitrag von Mandatsträger*innen



Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND Thüringen, die ein Mandat im Thüringer Landtag, im Deutschen Bundestag oder im Europaparlament ausüben oder Mitglied des Bundesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, sollen neben ihren satzungsgemäßen Beiträgen nach § 5 Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Thüringen einen Mandatsträger*innenbeitrag an den Landesverband der GRÜNEN JUGEND Thüringen. Personen die mit einem Votum der GRÜNEN JUGEND Thüringen im Thüringer Landtag gewählt worden sind, aber kein Mitglied der GRÜNEN JUGEND Thüringen sind, sind dazu angehalten der GRÜNEN JUGEND Thüringen einen Mandatsträgerinnenbeitrag zu leisten. Die Höhe des Mandatsträgerinnenbeitrags beträgt 2% der Netto-Diät. In Zeiten, die für die Mandatsträger*in sozial besonders schwer sind, wird in Rücksprache der Beitrag reduziert oder ggf. ausgesetzt.



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