Festlegung der Zuordnungsgrundlagen für Kreisverbände
Mitglieder der Grünen Jugend Thüringen (GJTh) dürfen frei entscheiden in welchenKreisverband (KV) sie zugeordnet werden. Gibt das Mitglied nicht an in welchenKreisverband es zugeordnet werden möchte, so entscheidet der angegebene Wohnortüber die Zuteilung des Kreisverbands. Erfolgt eine Gründung eines neuen Kreisverbands innerhalb der Grünen JugendThüringen, so wird der Kreis oder die kreisfreie Stadt der Gründung […]